Satzung der LOS-Kreisliga

Beschlossen am 26.07.2021 durch 8 anwesende Mannschaftsvertreter

1. Die Mannschaftsmeldung muss bis zum 15.08. bei der Leitung der LOS-Kreisliga erfolgen. Diese Meldung muss auch die Benennung des Mannschaftsverantwortlichen mit aktuellen Daten (Tel.Nr, E-Mail-Adresse) sowie die Adresse der Spielhalle und Trainingszeiten beinhalten.

Bis Ende August muss eine Mannschaftsliste abgegeben werden, in der nur Spieler aufgeführt sein dürfen, die Mitglieder des jeweiligen Vereins sind. Spieler, die in anderen Volleyballmannschaften aktiv am Spielbetrieb teilnehmen und in der Kreisliga starten sollen sind gesondert hervorzuheben. Hier ist zu beachten, dass die Spieler maximal Landesliga spielen dürfen.

Diese Liste ist per E-Mail an die Staffelleitung zu schicken. Zum Saisonbeginn muss jede Mannschaft ein aktuelles Mannschaftsfoto mit Zuordnung und Angaben der Spielernamen ebenfalls per E-Mail an die Staffelleitung schicken.

2. Ergänzungen, Nachmeldungen bzw. Abmeldungen von Spielern der Mannschaftsliste während der Saison sind der Leitung der Staffel schriftlich mitzuteilen, Das Mannschaftsfoto ist zu aktualisieren (Gästebuch der Internetseite).

3. Der Wechsel eines Spielers zu oder aus einer neuen Mannschaft ist in einer Saison nur einmalig möglich. Dies ist dem Staffelleiter mitzuteilen und im Gästebuch der Internetseite für alle Mannschaften öffentlich zu machen. Eine Nachmeldung muss spätestens 24 Stunden vor Spielbeginn erfolgen.

4. In einer Mannschaft dürfen sich während des Spiels maximal drei weibliche Spieler auf dem Spielfeld befinden. Es können mehrere weibliche Spieler gemeldet sein. Die Spielrinnen dürfen von der Leistungsklasse her maximal Landesliga spielen, wenn sie dem Verein angehören.

5. Es darf in einer Mannschaft maximal ein Spieler eingesetzt werden, der von der Leistungsklasse her höchstens Landesliga spielt. Dieser Spieler muss aber dem jeweiligen Verein angehören.

6. Eine Mannschaft ist bis minimal 5 Spieler spielberechtigt.

7. Auch für die kommende Saison wurde festgelegt, dass der Spielplan einzuhalten ist. Der neue Spielplan wird bis Mitte August per Mail an die Mannschaften verschickt. Dann haben alle Mannschaften 14 Tage Zeit, um eventuelle Einsprüche geltend zu machen. Sollte eine Mannschaft nach der gültigen Satzung keine Mannschaft stellen können, so gelten die Spiele als verloren. Bei Fällen „höherer Gewalt“ (z.B. bauseitige Sperrung der Spielhalle) wird im Einvernehmen aller Beteiligten eine Lösung gefunden werden. Ansonsten sind also keine Spielverlegungen zulässig.

8. Widersprüche zu Spielergebnissen werden in einer gesonderten Mannschaftsleiterrunde ausgewertet.

9. Vom Schiedsrichter getroffene Entscheidungen sind zu akzeptieren. Die Mannschaftsleiter sorgen für Ruhe und Ordnung in ihrer Mannschaft und sind der Ansprechpartner des Schiedrichters bei gegensetzlichen Meinungen.

10. Jede Mannschaft zahlt für die Saison einen Beitrag von 40 € bis Ende August an den Kassenwart.

11. In der Saison 2021/22 werden 9 Mannschaften an den Start gehen und es wird in drei Runden jeder gegen jeden gespielt.

Es wurde festgelegt, dass es in der Saison 2021/22 die gleiche Punktewertung wie in der abgelaufenen Saison gibt:

Spiel 2:0 nach Sätzen gewonnen ergeben 3 Punkte für den Sieger; der Verlierer erhält 0 Punkte. Spiel 2:1 nach Sätzen gewonnen ergeben 2 Punkte für den Sieger; der Verlierer erhält 1 Punkt.

12. Bei den Spielen der LOS-Kreisliga gelten die allgemein üblichen internationalen Volleyballregeln (jede Netzberührung während des Spielzugs gilt als Fehler; die Mittellinie darf betreten, aber nicht mit dem ganzen Fuss übertreten werden; beim Betreten der Mittellinie und gleichzeitiger Behinderung ist ebenfalls abzupfeifen).

13. Die in den Ansetzungen aufgeführte Zeit ist der Zeitpunkt, bei dem die Halle betreten werden kann. Dabei sollten die Spieler schon umgezogen sein, weil dann nach 15 min der erste Anpfiff des Spiels erfolgen muss. Diese Zeitstraffung ist notwendig, weil es bei den Punktspielen wiederholt zu recht langen Spielen gekommen ist.

14. Alle Mannschaften, die das Schiedsgericht zu stellen haben, sollen bitte auf die Vollständigkeit des Schiedsgerichtes achten (also auch mit Linienrichter)! Dazu gehört ebenfalls, dass beide Schiedsrichter auch eine Trillerpfeife dabei haben, um sich bei einem Fehler bemerkbar machen zu können. Die Linienrichter haben jegliche Ablenkung zu unterlassen (wie Telefone u.ä.) um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Linienrichten stellen sich diagonal zueinander am Spielfeld auf (nahe Position 5), um jeweils zwei Linien zu beobachten.

Die Einspielzeit des ersten Spiels sowie zwischen den Spielen beträgt maximal 15 Minuten. Das Schiedsgericht achtet auf die Einhaltung der Einspielzeiten um einen zügigen Ablauf zu gewährleisten.

15. Bei der Wahl des Spielballes sollen sich die jeweiligen Mannschaften einigen (Vorzugsweise „Molten“, Prüfklasse 1). Kommt es zu keiner Einigung, so ist der Ball vom Schiedsgericht auszulosen.

16. Die jeweiligen Heimmannschaften haben dafür zu sorgen, dass bei den Punktspielen stets ein ordnungsgemäß gefüllter Sanitätskasten zur Verfügung steht, damit im Falle einer Verletzung auch erste Hilfe geleistet werden kann.

Auf Grund der aktuellen Corona-Lage sollen alle Heimmannschaften Listen vorrätig haben, in denen sich alle Beteiligten der Turniere einzutragen haben. Des Weiteren soll die Heimmannschaft Mittel zur Desinfektion bereithalten.


Leitung
Volleyball-LOS-Kreisliga (Männer)